Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 360RETAIL

November 2019

 

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

 

Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

  1. 360Retail / Auftraggeber: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung: „Jabaay Ontwikkeling B.V.“, die ebenfalls unter dem Namen 360Retail firmiert, ihren Sitz in Puttershoek hat und im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 23073171 eingetragen ist, sowie alle mit Jabaay Ontwikkeling B.V. verbundenen Unternehmen;
  2. Auftragnehmer: die natürliche oder juristische Person, die sich im Auftrag von 360Retail zur Realisierung von Projekten und/oder zur Ausführung von Arbeiten und/oder zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet;
  3. Vereinbarung: die zwischen 360Retail und dem Auftragnehmer getroffene Vereinbarung zur Lieferung von Gütern und/oder Dienstleistungen und/oder die Durchführung von Projekten, jedwede diesbezügliche Ergänzung und/oder Änderung sowie alle (rechtlichen) Handlungen zwecks Vorbereitung (u. a. die Anforderung seitens 360Retail und das Angebot des Auftragnehmers) sowie zwecks Ausführung dieser Vereinbarung;
  4. Auftrag: die vereinbarten zu verrichtenden Arbeiten und/oder zu erbringenden Dienstleistungen, darunter die Lieferung von Gütern;
  5. Preis: der zwischen Jabaay Ontwikkeling und dem Auftragnehmer vereinbarte Betrag, zu dem der Auftragnehmer den Auftrag auszuführen hat;

 

Artikel 2 Geltung dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen 360Retail und dem Auftragnehmer, wonach die Geltung der vom Auftragnehmer hantierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen wird.
  2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Vereinbarungen mit jedem beliebigen Auftragnehmer, ungeachtet dessen, ob die zu verrichtenden Arbeiten ganz oder teilweise in einem anderen Land als den Niederlanden ausgeführt wurden oder werden.
  3. Die Unwirksamkeit und/oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nicht unwirksam oder anfechtbar sind, nicht.

 

Artikel 3 Zustandekommen von Vereinbarungen

 

Die Vereinbarung kommt zustande, wenn 360Retail den Inhalt der Vereinbarung / des Auftrags schriftlich an den Auftragnehmer bestätigt hat oder wenn 360Retail die Vereinbarung / den Auftrag stillschweigend erfüllt.

 

Artikel 4 Änderungen und Ergänzungen

 

  1. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie in der Vereinbarung schriftlich niedergelegt wurden.
  2. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung/des Auftrags erfolgen ausschließlich und sind nur verbindlich durch eine schriftliche Bestätigung von 360Retail.
  3. Auf Aufforderung vonseiten 360Retail wird der Auftragnehmer, im Rahmen des Zumutbaren, alle von 360Retail beantragten Änderungen am Auftrag durchführen.
  4. Sollte eine von 360Retail gewünschte Änderung nach Ansicht des Auftragnehmers Auswirkungen auf den vereinbarten Preis und/oder die Lieferzeit haben, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, 360Retail vor Durchführung der Änderung unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach der vorgenannten Aufforderung durch 360Retail, schriftlich darüber zu unterrichten, andernfalls verwirkt der Anspruch des Auftragnehmers auf Erhöhung des Preises und/oder Änderung der Lieferzeit.
  5. Führt die gewünschte Änderung des Auftrags zu einem erhöhten Preis und/oder einer längeren Lieferzeit, so hat 360Retail das Recht, eine unveränderte oder eine für 360Retail akzeptable, geänderte Ausführung des Auftrags zu verlangen, oder aber, die Vereinbarung in Übereinstimmung mit Artikel 14 zu kündigen.

 

Artikel 5 Pflichten/Zuständigkeiten des Auftragnehmers

 

  1. Sämtliche von 360Retail gelieferten Maße, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Konzepte und Berechnungen sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten zu überprüfen. Im Falle von Abweichungen und/oder Unstimmigkeiten in diesen bereitgestellten Sachen hat der Auftragnehmer 360Retail umgehend darüber schriftlich zu unterrichten.
  2. Der Auftragnehmer ist gehalten, 360Retail mindestens eine Woche vor Beginn

der geplanten Arbeiten ein Muster aller zu verwendenden Materialien zur Genehmigung vorzulegen.

  1. Der Auftragnehmer garantiert, den Auftrag nach bestem Wissen und seinen Fähigkeiten entsprechend,

in Übereinstimmung mit den Anforderungen guter Fachkompetenz auszuführen, und zwar auf eine Weise,

die im Rahmen der dem Auftragnehmer übertragenen Aufgabe angemessen ist.

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Erfüllung der Vereinbarung sämtliche zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags geltenden Sicherheits- und Umweltbestimmungen, unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, die Vorschriften der (niederländischen) Bauverordnung (Bouwbesluit) sowie die Lieferantenvorschriften bezüglich der einzusetzenden (Bau-)Materialien einzuhalten. Der Auftragnehmer haftet gegenüber 360Retail für alle Schäden (sowohl für direkte, indirekte als auch für Folgeschäden), die aus der Verletzung dieser Vorschriften entstehen.
  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, 360Retail stets rechtzeitig über Umstände und Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, die 360Retail im Hinblick auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Vereinbarung bekannt sein müssen.
  3. Der Auftragnehmer ist gehalten, sämtliche mit der Durchführung des Auftrages verbundenen Sachen während der gesamten Bauzeit sauber und ordentlich zu halten und empfindliche Materialien und Teile zu schützen. Sollte der Auftragnehmer dies versäumen, so steht es 360Retail zu, auf Kosten des Auftragnehmers entweder einen Dritten zu diesem Zweck einzuschalten oder Reparaturen durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, 360Retail die damit verbundenen Kosten zu erstatten. 360Retail hat das Recht, diese Kosten mit ausstehenden Rechnungen/Forderungen des Auftragnehmers zu verrechnen.
  4. Sämtliche von 360Retail bereitgestellten Bilder, Schilder und sonstige Werbematerialien müssen jederzeit gut sichtbar und unbeschädigt bleiben.
  5. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von 360Retail ist es dem Auftragnehmer untersagt, Bilder, Schilder und/oder sonstiges Werbematerial in und/oder rund um den (geplanten) Erfüllungsort des Auftrags zu platzieren. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass auch gegebenenfalls eingesetzte (Unter-) Auftragnehmer oder Dritte dort keine Bilder, Schilder und/oder sonstiges Werbematerial platzieren.
  6. Belästigung von Mitarbeitern, Anwohnern, Nachbarn und der Öffentlichkeit ist auf ein Minimum zu reduzieren. Sollte der Auftragnehmer wissen oder vermuten, dass bei der Ausführung (eines Teils) des Auftrags ernsthafte Belästigungen auftreten werden und diese nicht zu vermeiden sind, muss er 360Retail unverzüglich im Voraus schriftlich darüber in Kenntnis setzen, so dass 360Retail entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.
  7. Der Auftragnehmer ist auf eigene Kosten und Gefahr für den vertikalen und horizontalen Transport der zu verarbeitenden und einzubringenden (Bau-)Materialien sowie für die unverzügliche Entfernung und Entsorgung aller anfallenden (Bau-)Abfälle, einschließlich Verpackungsmaterialien, Paletten usw. verantwortlich. Der Auftragnehmer stellt 360Retail von allen allfälligen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus dem Transport von (Bau-)Materialien oder der Beseitigung und Entsorgung von (Bau-)Abfällen ergeben.
  8. 360Retail behält sich jederzeit das Recht vor, die bis dahin erbrachten Leistungen zu inspizieren, zu begutachten und zu testen sowie all dies von unabhängigen Sachverständigen vornehmen zu lassen. Der Auftragnehmer wird 360Retail jederzeit Zugang zum (geplanten) Erfüllungsort des Auftrags gewähren.
  9. Wenn 360Retail dem Auftragnehmer Güter/Werkzeuge leihweise zur Verfügung stellt, wird der Auftragnehmer:
  1. ohne schriftliche Genehmigung seitens 360Retail diese Güter/Werkzeuge nicht für andere als die zur Erfüllung der Vereinbarung erforderlichen Zwecke nutzen;
  2. ohne schriftliche Genehmigung seitens 360Retail weder diese Güter/Werkzeuge Dritten zur Nutzung überlassen noch Rechte an ihnen gegenüber Dritten geltend machen;
  3. für diese Güter/Werkzeuge eine Versicherung gegen Verlust, Beschädigung sowie gegen die Folgen einer unsachgemäßen Verwendung abschließen;
  4. diese Güter/Werkzeuge innerhalb von zwei Werktagen nach Fertigstellung oder Beendigung des Auftrags an 360Retail - sauber und in dem Zustand, in dem diese empfangen wurden - zurückgeben.

Bis zum Zeitpunkt der Rückgabe ist der Auftragnehmer gehalten, diese Güter/Werkzeuge deutlich gekennzeichnet zu verwahren und haftet für alle Schäden infolge von Verlust oder Beschädigung dieser Güter/Werkzeuge und/oder deren Zerstörung.

 

Artikel 6 Versicherungen

 

  1. Der Auftragnehmer wird auf eigene Kosten alle zur Erfüllung der Vereinbarung erforderlichen Versicherungen (z. B. CAR-/Haftpflichtversicherung) abschließen und diesbezüglich einen ausreichenden Versicherungsschutz gewährleisten.
  2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, 360Retail eine Kopie der Versicherungsscheine von gültigen und ausreichenden (Zusatz-)Versicherungen sowie von der Zahlung der Versicherungsbeiträge vorzulegen. Ist der Auftragnehmer nicht in der Lage, diese Nachweise zu erbringen, ist 360Retail berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers selbst für ausreichende Versicherungen zu sorgen.
  3. Die Versicherungen müssen mindestens für die gesamte Bauzeit einschließlich der Lieferfrist von zwölf Monaten wirksam sein.
  4. Der Auftragnehmer ist gehalten, 360Retail unverzüglich über jeden Schadensfall zu unterrichten.
  5. Auf die erste schriftliche Aufforderung von 360Retail ist der Auftragnehmer gehalten, auf Kosten des Auftragnehmers für einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu sorgen.

 

Artikel 7 Preis

 

  1. Es wird vorausgesetzt, dass der Preis alle für das Angebot und die Erfüllung der Vereinbarung erforderlichen Kosten umfasst, einschließlich aller Reise- und Aufenthaltskosten, Fahrtkosten sowie Parkgebühren.
  2. Änderungen der Kosten und/oder der internen Rechnungsstellung, unter anderem Änderungen bezüglich der Löhne, der Materialien, der Steuern und Verbrauchssteuern sowie der Ein- und Ausfuhrzölle, gehen zu Lasten und Risiko des Auftragnehmers.
  3. Der Preis versteht sich exklusiv Mehrwertsteuer (niederländische BTW), umfasst jedoch alle sonstigen Steuern, Verbrauchssteuern und Abgaben, die erhoben werden.

 

Artikel 8 Mehr- und Minderarbeit

 

  1. Jegliche Abweichung vom Auftrag (Minder- und Mehrarbeit bzw. kostentreibende Umstände) ist 360Retail unverzüglich nach Feststellung durch den Auftragnehmer unter Angabe des Preises für die Mehrarbeit bzw. der Mehrkosten schriftlich mitzuteilen.
  2. Der Auftragnehmer ist lediglich nach schriftlicher Genehmigung von 360Retail berechtigt, 360Retail Mehrarbeit und/oder zusätzliche Kosten im Sinne der in Absatz 1 erwähnten Aufstellung in Rechnung zu stellen.
  3. Der Auftragnehmer wird keine Direktaufträge von 360Retail's Kunden annehmen und 360Retail alle gegebenenfalls gewünschten Mehr- oder Minderarbeiten vorlegen.

 

Artikel 9 Zahlung

 

  1. Zahlung durch 360Retail geschieht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang und (vorläufiger) Genehmigung der Rechnung des Auftragnehmers seitens 360Retail.
  2. Die Zahlungsfrist wird erst dann wirksam, wenn der Auftragnehmer 360Retail alle Arbeitsaufträge, Berichte, (Garantie-)Bescheinigungen, Anleitungen und Wartungsvorschriften für Anlagen (wie z. B. Einbruchmeldeanlage, Klimaanlage/Luftaufbereitungssystem, Zentralheizungsanlage, Elektroinstallationen, Fußbodenheizung, Armaturen usw.), die sich auf den Auftrag oder die betreffende Rechnung beziehen, zur Verfügung gestellt hat.
  3. 360Retail ist weder an eine vom Auftragnehmer hantierte Reklamationsfrist noch an die Folgen gebunden, die der Auftragnehmer aus einer solchen Reklamationsfrist ableitet. 360Retail wird dem Auftragnehmer seine Reklamationen innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung einer Unzulänglichkeit des (in Rechnung gestellten) Teils des Auftrags oder einer Unzulänglichkeit/eines Fehlers in der Rechnung mitteilen. Die Zahlungsfrist wird in jedem Fall ausgesetzt, bis die von 360Retail vorgebrachten Reklamationen zur Zufriedenheit von 360Retail behoben sind.
  4. 360Retail hat das Recht, 5 % des Preises frühestens 3 Monate nach Fertigstellung des Auftrages zu zahlen. Sollten noch ausstehende (Fertigstellungs-) Punkte oder nachträglich entdeckte Unzulänglichkeiten nicht innerhalb dieser Frist behoben sein, ist 360Retail berechtigt, diese Frist um eine weitere angemessene Frist zu verlängern oder den genannten prozentuellen Anteil mit den (Reparatur-) Kosten bzw. sonstigen Schäden, die 360Retail aufgrund von Unzulänglichkeiten entstanden sind, zu verrechnen, unbeschadet des Rechts von 360Retail auf vollständigen/ergänzenden Schadensersatz.
  5. Falls 360Retail eine Vorauszahlung oder irgendeine Zahlung an den Auftragnehmer leistet, mit der der Auftragnehmer Materialien und/oder Produkte bezieht, dann werden zum Zeitpunkt der

Zahlung durch 360Retail an den Auftragnehmer, oder wenn die Materialien und/oder Produkte zu einem späteren Zeitpunkt an den Auftragnehmer geliefert werden, alle Materialien und/oder Produkte, die infolge des Erhalts der Vorauszahlung und/oder der Zahlung eingekauft werden, zum Eigentum von 360Retail. Die Vereinbarung versteht sich als Lieferurkunde.

  1. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Aussetzung oder Verrechnung und verzichtet gegenüber 360Retail und/oder dem Endverbraucher auf sein Zurückbehaltungsrecht (gem. Art. 3:290 ff des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Auftragnehmer ist gehalten, alle von ihm hinzugezogene Dritte dieser Bestimmung zu unterziehen, andernfalls wird dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe zugunsten von 360Retail in Höhe von 5.000 € für jeden Verstoß und 1.000 € für jeden Tag, an dem der Verstoß fortdauert, auferlegt, unbeschadet des Rechts von 360Retail, die Einhaltung und/oder (vollständigen oder ergänzenden) Schadenersatz in Abweichung von Artikel 6:92 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu fordern.

 

Artikel 10 Bauübergabe, Lieferfrist

 

  1. Der Auftrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn 360Retail die Bauübergabe unterzeichnet hat. Eine ordnungsgemäße Übergabe liegt nur dann vor, wenn 360Retail die Übergabe vorbehaltlos unterzeichnet hat und keine (nennenswerten) Mängel festgestellt werden.
  2. Eine zwischen den Parteien vereinbarte, für den Auftragnehmer geltende Lieferfrist ist fatal, soweit nicht anders in der Vereinbarung festgelegt wurde. Wird die Lieferfrist überschritten, gerät der Auftragnehmer von Rechts wegen in Verzug.
  3. Der Auftragnehmer ist gehalten, 360Retail rechtzeitig über den voraussichtlichen Übergabetermin zu informieren und 360Retail rechtzeitig schriftlich zur Übergabe einzuladen.
  4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, 360Retail unverzüglich und umfassend über jedwede Verzögerung in der Vertragserfüllung zu unterrichten. Eine entsprechende Mitteilung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verpflichtung zur Übergabe innerhalb der Lieferfrist.
  5. Wenn die Übergabe durch den Auftragnehmer nicht korrekt innerhalb der Lieferfrist erfolgt, schuldet der Auftragnehmer 360Retail eine unmittelbar fällige Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der gesamten Auftragssumme pro Tag, an dem die Übergabe nicht stattfindet, unbeschadet des Rechts von 360Retail, abweichend von Artikel 6:92 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches vollen/ergänzenden Schadensersatz zu fordern.

 

Artikel 11 Haftung 360Retail

 

  1. 360Retail haftet niemals gegenüber dem Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern und/oder von ihm beauftragten Dritten.
  2. Insoweit 360Retail für irgendeinen Schaden haftbar gemacht werden kann, betrifft dies lediglich den direkten Schaden als unmittelbare Folge einer (zusammenhängenden Reihe von) zurechenbaren Unzulänglichkeit(en) seitens 360Retail. Eine zusammenhängende Reihe an zurechenbaren Unzulänglichkeiten wird als eine einzige zurechenbare Unzulänglichkeit betrachtet.
  3. Die Haftung für (direkte) Schäden ist bis auf höchstens den Betrag beschränkt, der vom Haftpflichtversicherer in dem entsprechenden Fall ausgezahlt wird. Sollte der Haftpflichtversicherer, aus welchem Grund auch immer, nicht (in voller Höhe) auszahlen, so beschränkt sich die Haftung von 360Retail auf die Höhe des Preises, der für die Ausführung des Auftrags in Rechnung gestellt wurde.
  4. 360Retail haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechung, Schäden, die durch oder während der Auftragsausführung an Gegenständen, an denen

gearbeitet wird oder, die sich in der Nähe der Stelle befinden, an dem die Arbeiten ausgeführt werden,

sowie Schäden, die durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Hilfskräften bzw.

nicht leitenden Angestellten von 360Retail verursacht wurden.

  1. Die Bestimmungen von Absatz 1 bis 4 dieses Artikels erstrecken sich sowohl auf die vertragliche als auch auf die außervertragliche Haftung von 360Retail gegenüber dem Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern und/oder Dritten, die von ihm hinzugezogen wurden.

 

Artikel 12 Garantie, Mängel und Haftung Auftragnehmer

 

  1. Der Auftragnehmer garantiert:
  1. dass die von ihm zu liefernde/gelieferte Leistung vollständig und für den vorgesehenen Zweck geeignet, qualitativ hochwertig, frei von Konstruktions-, Ausführungs- und/oder Materialfehlern ist und dass für die Erbringung von Dienstleistungen und/oder die Ausführung der Arbeiten neue Materialien verwendet werden und qualifiziertes Fachpersonal eingesetzt wird;
  2. dass die von ihm zu liefernde/gelieferte Leistung in vollem Umfang mit den in der Vereinbarung und in anderen von oder namens 360Retail zur Verfügung gestellten Unterlagen beschriebenen Anforderungen übereinstimmt und der Vereinbarung gänzlich entspricht;
  3. dass die von ihm zu liefernde/gelieferte Leistung mindestens den in den Niederlanden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der guten Fachkompetenz entspricht und keinerlei Risiko für die Gesundheit und/oder Sicherheit von Personen oder Sachen darstellt.
  1. Die Behebung von Mängeln bei der Bauübergabe hat innerhalb von 14 Tagen durch und auf Kosten des Auftragnehmers zu erfolgen.
  2. Mängel, die innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach der Lieferung (Garantiefrist) festgestellt werden - mit Ausnahme von Mängeln infolge normaler Abnutzung - sind vom Auftragnehmer auf eigene Kosten und Gefahr innerhalb von 14 Tagen nach entsprechender Aufforderung durch 360Retail oder den Endverbraucher zu beheben (die Reparatur umfasst auch den Austausch von Teilen/gelieferten Sachen).
  3. Der Auftragnehmer ist gehalten, 360Retail alle Kosten und Schäden zu ersetzen (sowohl direkte und indirekte als auch Folgeschäden), die auf Mängel oder Untauglichkeit einer vom Auftragnehmer gelieferten Leistung zurückzuführen sind, einschließlich der Kosten für Inspektionen, Prüfungen sowie Tests.
  4. Behebt der Auftragnehmer die Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch 360Retail oder den Endbenutzer, so ist 360Retail berechtigt, die Mängel selbst zu beheben (oder beheben zu lassen). Die damit verbundenen Kosten gehen in vollem Umfang zu Lasten des Auftragnehmers.
  5. Im Falle eines Mangels ist 360Retail berechtigt, die Zahlung an den Auftragnehmer auszusetzen und/oder mit dem 360Retail entstandenen Schaden, einschließlich der Kosten für Reparatur und Instandsetzung, zu verrechnen.

 

Artikel 13 Gesetz zur Kettenhaftung (Wet ketenaansprakelijkheid), Gesetz zur Ausländerbeschäftigung (Wet Arbeid Vreemdelingen, WAV), Mindestlohngesetz (Wet minimumloon, WML), Gesetz zur Bekämpfung von Scheinkonstruktionen (Wet aanpak schijnconstructies, WAS) und Allgemeine Datenschutzverordnung (Algemene Verordening Gegevensbescherming, AVG)

 

  1. Der Auftragnehmer haftet für die von ihm zu entrichtenden vertraglichen und/oder

gesetzlichen Löhne, (Renten-)Beiträge, Lohnsteuern und Sozialabgaben. Der Auftragnehmer garantiert, dass sämtliche von ihm geschuldeten vertraglichen und/oder gesetzlichen Löhne und Lohnsteuern für die von ihm beschäftigten Arbeitnehmer und/oder die von ihm zur Ausführung des Auftrags hinzugezogenen Dritten entrichtet werden.

  1. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung des Gesetzes zur Ausländerbeschäftigung (Wet Arbeid Vreemdelingen, WAV), des Mindestlohngesetzes (Wet minimumloon, WML) und der Allgemeinen Datenschutzverordnung (Algemene Verordening Gegevensbescherming, AVG) verpflichtet.
  2. Der Auftragnehmer ist gehalten, seinen Subunternehmern die in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannten Auflagen zu erteilen

und haftet für die Befolgung dieser Auflagen

durch seine Subunternehmer.

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, 360Retail auf erste Aufforderung von 360Retail eine vollständige und angemessene Lohnbuchhaltung zu unterbreiten, und zwar im Lichte des Gesetzes

zur Kettenhaftung (Wet ketenaansprakelijkheid), der Gesetze WAV, WML und des Gesetzes zur Bekämpfung von Scheinkonstruktionen (WAS).

  1. Der Auftragnehmer ist gehalten, auf erste Aufforderung von 360Retail Einsicht in seine Buchhaltung zu gewähren, und zwar im Rahmen des Gesetzes zur Kettenhaftung (Wet ketenaansprakelijkheid) und der Gesetze WML und WAS.
  2. Der Auftragnehmer garantiert, dass alle von ihm eingesetzten Dritten die Anforderungen und Pflichten im Sinne der WAV, WML, WAS und AVG erfüllen.
  3. Der Auftragnehmer befreit 360Retail in vollem Umfang von allen möglichen Ansprüchen Dritter und der Aufsichtsbehörde des Ministeriums für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung, der niederländischen Steuerbehörde (Belastingdienst), der Aufsichtsbehörde für personenbezogene Daten, der Zulassungsbehörde und/oder der Staatsanwaltschaft oder einer Justizbehörde, wie z. B., aber nicht begrenzt auf gegebenenfalls verhängte Bußgelder, Zwangsgelder, Schadensersatzzahlungen und/oder -forderungen aufgrund von verwaltungs- oder strafrechtlichen Gesetzen und Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf potenziell unrechtmäßig erlangte Vorteile und/oder Schadensersatzzahlungen aufgrund unter anderem, aber nicht beschränkt auf das WAV, das WML, das WAS und/oder das Wirtschaftsstrafrecht (Wet Economische delicten) und/oder das Gesetz zur Kettenhaftung und/oder das AVG. Wenn die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst) den Auftragnehmer für nicht abgeführte Lohnsteuer und/oder Sozialversicherungsbeiträge von durch den Auftragnehmer eingesetzten Dritten im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 haftbar macht, ist 360Retail befugt, den Betrag, für den es gegenüber den Steuerbehörden haftbar gemacht wurde, von dem Betrag abzuziehen, den 360Retail dem Auftragnehmer noch zu zahlen hätte.
  4. Jegliche Kosten, die 360Retail infolge der vorgenannten Ansprüche/Forderungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für Rechtsbeistand, sind 360Retail vom Auftragnehmer in voller Höhe zu erstatten.

 

Artikel 14 Ende der Vereinbarung

 

  1. 360Retail hat, vorbehaltlich des Rechts auf vollständigen Schadenersatz (sowohl direkte, indirekte als auch Folgeschäden), jederzeit das Recht, ohne jegliche Haftung und ohne gerichtliche Intervention oder Inverzugsetzung, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu beenden oder aufzulösen, wenn:
  • der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt;
  • der Auftragnehmer seinen Betrieb (teilweise) einstellt (einschließlich der Unfähigkeit, seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen);
  • der Auftragnehmer insolvent erklärt wurde oder einen Konkursantrag gestellt hat, ihm eine vorläufige oder nicht vorläufige Zahlungseinstellung gewährt wurde oder ein derartiger Antrag gestellt wurde, er dem WSNP unterstellt wurde oder ein Antrag darauf gestellt wurde, er durch Pfändung oder dadurch, dass er unter Vormundschaft gestellt wurde oder aus anderweitigem Grund die Verwaltungs- oder Verfügungsfreiheit über sein Vermögen verliert, ungeachtet dessen, ob die betreffende richterliche Verfügung unwiderruflich geworden ist oder er einen Vergleich mit Gläubigern außerhalb des Konkurses angeboten hat;
  • das Eigentum des Auftragnehmers oder die Kontrolle über den Auftragnehmer übertragen wird;
  • der Auftragnehmer aufgehört hat zu existieren oder aufgelöst wurde, in eine andere Rechtsform

umgewandelt wurde, rechtlich fusioniert oder rechtlich abgespalten ist/wird, oder wenn der Auftragnehmer eine natürliche Person ist und der Auftragnehmer verstirbt;

  • auf einem oder mehreren Anteilen des Auftragnehmers am Kapital einer

Gesellschaft irgendein beschränktes Recht oder eine Pfändung ruht, und dieses Recht oder diese Pfändung nicht

innerhalb von 30 (dreißig) Tagen aufgehoben wird;

  • 360Retail nach Abschluss der Vereinbarung Kenntnis von (anderweitigen) Umständen erlangt hat, die begründeten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Auftragnehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
  1. Im gegebenen Fall hat der Auftragnehmer 360Retail unverzüglich über die vorgenannten Umstände aufzuklären, (es sei denn, der Auftragnehmer ist eine natürliche Person und es handelt sich um ihren Tod).
  2. 360Retail behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese Vereinbarung nach schriftlicher Abmahnung fristlos zu kündigen oder aufzulösen, falls der Auftragnehmer oder der Subunternehmer bei ihren Arbeiten nachweislich gegen die Vereinbarung oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung/Auflösung hat der Auftragnehmer keinen Anspruch mehr auf Kosten- und Lohnerstattung. Zu diesem Zeitpunkt ist 360Retail berechtigt, einen anderen Auftragnehmer oder Subunternehmer einzuschalten (auf Kosten des Auftragnehmers).
  3. Alle Forderungen, die 360Retail möglicherweise infolge der Auflösung der Vereinbarung hat oder erwirbt, einschließlich aller Schadensersatzansprüche, sind umgehend und in ihrer Gesamtheit fällig und gegen jegliche Forderung, die der Auftragnehmer gegebenenfalls an 360Retail hat oder erwirbt, aufzurechnen.

 

Artikel 15 Rechte an geistigem Eigentum und Geheimhaltung

 

  1. Der Auftragnehmer unterliegt in Bezug auf sämtliche Zeichnungen, Spezifikationen, Geschäftsinformationen und Know-how von 360Retail, das/die er durch den oder anlässlich des Auftrag(s) zur Kenntnis genommen hat, der Verschwiegenheitspflicht.
  2. Ohne die vorherige Genehmigung seitens 360Retail ist es dem Auftragnehmer untersagt, Dritten diese Zeichnungen, technischen Beschreibungen, Entwürfe und Berechnungen vorzulegen, diese zu kopieren, zu vervielfältigen und/oder zu seinem eigenen Vorteil (außerhalb der Erfüllung der Vereinbarung) zu verwenden, verwenden zu lassen oder sie von Dritten verwenden zu lassen.
  3. Im Falle einer Verletzung der Bestimmungen in Absatz 1 und/oder Absatz 2 dieses Artikels wird dem Auftragnehmer gegenüber 360Retail eine unverzüglich fällige und nicht durch richterlichen Beschluss zu minderende Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € auferlegt, unbeschadet des Rechts von 360Retail auf vollständigen/ergänzenden Schadensersatz.
  4. Wenn kein Auftrag von 360Retail erteilt wird, sind die von 360Retail bereitgestellten Unterlagen durch den Auftragnehmer binnen fünf Kalendertagen nach Aufforderung seitens 360Retail an 360Retail zurückgegeben.
  5. (Rechte an geistigem Eigentum von) Zeichnungen, technische(n) Beschreibungen, Entwürfe(n) und Berechnungen, die dem Auftragnehmer von 360Retail zur Verfügung gestellt oder unterbreitet werden, sind/bleiben Eigentum von 360Retail.
  6. Sämtliche Rechte an geistigem Eigentum an Werken, Handels-/Markennamen, Logos,

Domainnamen, Erfindungen und sonstigen Sachen, die für die und/oder während der

Erfüllung der Vereinbarung eingesetzt und entwickelt werden, sind Eigentum von

360Retail und 360Retail ist die einzige Partei, die berechtigt ist, diese Rechte zu registrieren.Der Auftragnehmer, darunter auch zu verstehen seine Mitarbeiter, Subunternehmer sowie alle mit ihm verbundenen Personen, ist/sind nicht befugt, diese Sachen für andere Zwecke als für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags zu nutzen, zu kopieren und/oder zu vervielfältigen, sofern 360Retail nicht vorab seine schriftliche Genehmigung dazu erteilt hat.

  1. Auch bei schriftlicher Genehmigung seitens 360Retail für die Nutzung seiner geistigen Eigentumsrechte oder wenn der Auftragnehmer das Recht bzw. die Rechte nutzt, um den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen, behält sich 360Retail jederzeit das Recht vor, sich gegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf) die Veröffentlichung ohne klare Bezugnahme auf (den Namen von) 360Retail, die Veröffentlichung unter Bezugnahme auf den Namen eines Dritten, die Änderung und/oder Beeinträchtigung des Auftrags, in welcher Form auch immer, zu widersetzen, woraufhin der Auftragnehmer reagieren muss, in dem Sinne, dass er dann die Nutzung unverzüglich einzustellen hat.
  2. 360Retail ist, im Rahmen der Erfüllung der Vereinbarung, befugt, Handels-/Markennamen,

Logos, Domainnamen und/oder Werke des Auftragnehmers

für Werbe- bzw. Marketingzwecke zu nutzen.

  1. Sofern die Parteien nicht schriftlich anderweitig vereinbart haben, fällt das geistige sowie

gewerbliche Eigentum an allen, im Rahmen der Vereinbarung, zu realisierenden bzw.

realisierten Werken/Ideen an 360Retail.

 

Artikel 16 Dritte

 

  1. Der Auftragnehmer ist lediglich berechtigt, den Vertrag (teilweise) durch Dritte ausführen zu lassen, wenn 360Retail zuvor seine schriftliche Genehmigung dazu erteilt hat. Alle Parteien, die vom Auftragnehmer für die Erfüllung der Vereinbarung eingesetzt werden, fallen unter die ungeteilte Haftung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer stellt 360Retail von allen möglichen Ansprüchen dieser Dritten frei.
  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinem Personal und anderen von ihm beauftragten Dritten,

die Einhaltung sämtlicher Auflagen, die sich aus der Vereinbarung und

diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, konsequent aufzuerlegen.

  1. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Leitung und Unterstützung

aller Subunternehmer, die entsprechend der Vereinbarung seiner Verantwortung unterliegen.

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass jeder durch den Auftragnehmer

eingeschaltete Dritte 360Retail direkt und schriftlich die ordnungsgemäße Ausführung der von diesem Dritten auszuführenden Arbeiten garantiert. Zudem muss dieser Dritte erklären, dass die auszuführenden Arbeiten in Übereinstimmung mit den Anforderungen und innerhalb der Fristen erfolgen, wie sie in der Vereinbarung und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass 360Retail in die Lage versetzt wird, den Dritten direkt haftbar zu machen, falls dieser Dritte der Vereinbarung nicht ordnungsgemäß nachkommt oder Mängel an den von dem Dritten verwendeten und/oder installierten Materialien auftreten und/oder ein Garantieanspruch erhoben werden muss. Der Auftragnehmer verbürgt sich dafür, dass ausschließlich Dritte/Arbeitnehmer, die über die niederländische Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis verfügen, eingestellt und/oder beschäftigt werden. Erfüllt der Auftragnehmer die in diesem Absatz beschriebenen Verpflichtungen nicht, dann wird dem Auftragnehmer zugunsten von 360Retail eine unverzüglich fällige und nicht durch richterlichen Beschluss zu minderende Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € pro Verstoß und 500 € für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, auferlegt, unbeschadet des Rechts von 360Retail, abweichend von Artikel 6:92 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches die Einhaltung und/oder Schadenersatz zu fordern.

 

Artikel 17 Haftungsausschluss

 

  1. Der Auftragnehmer stellt 360Retail vollständig von allen möglichen Ansprüchen Dritter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeitnehmer des Auftragnehmers, vom Auftragnehmer beschäftigte Subunternehmer und Anwohner, Nachbarn sowie Passanten) frei, die im Zusammenhang mit und/oder während der Erfüllung der Vereinbarung zu Schaden kommen.
  2. Sollte 360Retail diesbezüglich von Dritten haftbar gemacht werden, ist der

Auftragnehmer zur außergerichtlichen sowie gerichtlichen Unterstützung von 360Retail verpflichtet und hat in diesem Fall unverzüglich alles zu unternehmen, was von ihm erwartet werden kann. Versäumt es der Auftragnehmer, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, ist 360Retail berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung selbst zu tun. Alle Kosten und Schäden, die dem Auftragnehmer und Dritten dadurch entstehen, gehen vollumfänglich zu Lasten und auf Risiko des Auftragnehmers.

 

Artikel 18 Nichtübertragbarkeit von Forderungen

 

Die Forderungen, die der Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung der Vereinbarung an 360Retail hat oder erwerben sollte, sind nicht übertragbar, nicht abtretbar und nicht verpfändbar. Diese Bestimmung hat vermögensrechtliche Wirkung im Sinne von Artikel 3:83(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

Artikel 19

  1. Während der Laufzeit der Vereinbarung und für eine Frist von 2 Jahren nach der Übergabe ist es dem Auftragnehmer untersagt, auf jedwede Art und Weise mit Auftraggebern, Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmern und sonstigen Geschäftspartnern von 360Retail, ungeachtet ihres Wohnortes, persönlich und direkt oder indirekt und mithilfe anderer, in geschäftlichen Kontakt zu treten, um Güter und/oder Produkte und/oder Dienstleistungen anzubieten (oder anbieten zu lassen), die ihrer Art nach den von 360Retail angebotenen und/oder gelieferten Dienstleistungen und/oder Produkten und/oder Gütern entsprechen. Der Auftragnehmer wird ferner Handlungen unterlassen, die die Geschäftsbeziehungen von 360Retail dazu veranlassen (könnten), ihr Rechtsverhältnis mit 360Retail aufzulösen bzw. dies an andere Bedingungen zu knüpfen.
  2. Erfüllt der Auftragnehmer die in diesem Absatz beschriebenen Verpflichtungen nicht, dann wird dem Auftragnehmer zugunsten von 360Retail eine unverzüglich fällige und nicht durch richterlichen Beschluss zu minderende Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € pro Verstoß und 500 € für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, auferlegt, unbeschadet des Rechts von 360Retail, abweichend von Artikel 6:92 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches die Einhaltung und/oder Schadenersatz zu fordern.

 

 

Artikel 19 Anwendbares Recht und Schiedsgerichtsbarkeit

 

  1. Die Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.
  2. Alle Konflikte werden, unter Ausschluss jedes anderen Gerichts, durch das zuständige

Gericht Rotterdam geschlichtet.

  1. Abgesehen von den vorgenannten Bestimmungen ist 360Retail berechtigt, den Auftragnehmer vor dem zuständigen Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Auftragnehmers zu verklagen.
  2. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vorsehen, verjähren aus welchem Grund auch immer bestehende Ansprüche und sonstige Befugnisse des Auftragnehmers gegen 360Retail, in jedem Fall nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer von der Existenz dieser Rechte und Befugnisse Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können.